Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir prüfen Medien für Kinder darauf, ob sie halten, was sie versprechen. Dann sollten wir auch sagen, wo unsere eigene Seite das nicht tut.
Diese Erklärung ist freiwillig. Parinhood ist keine öffentliche Stelle; die BITV 2.0 gilt für uns nicht, und nach heutigem Stand fällt die Seite auch nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — sie richtet sich mit dem kostenlosen Angebot nicht an einen Verbrauchervertrag, und das Partnerprogramm ist ein B2B-Angebot. Wir schreiben sie trotzdem, nach dem Muster, das § 12b BGG für öffentliche Stellen vorgibt.
Stand der Vereinbarkeit
Angestrebt: WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.
Erreicht: teilweise. Was geprüft ist, steht unten — und was nicht geprüft ist, ebenfalls.
Erstellt am: 22. August 2026, auf Grundlage einer Selbstbewertung. Eine externe Prüfung hat nicht stattgefunden.
Was geprüft und erfüllt ist
- Farbkontraste. Alle Farbpaare des Gestaltungssystems sind gegen WCAG 2.1 gerechnet, nicht geschätzt. Die schwächste Kombination liegt bei 5,36:1, die Anforderung für Fließtext ist 4,5:1. Auch die fünf Altersbänder und die Hinweisstufen sind einzeln nachgerechnet.
- Sichtbarer Fokus. Jedes bedienbare Element hat einen Fokusring, der sich der jeweiligen Fläche anpasst — auch auf den dunkelgrünen Abschnitten, wo ein einzelner Farbwert unsichtbar wäre.
- Bewegung. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ gewählt hat, bekommt alle Inhalte ohne Animation. Sie werden dann sofort angezeigt, nicht eingeblendet.
- Ohne JavaScript. Ist JavaScript abgeschaltet, werden die Inhalte trotzdem angezeigt. Ohne diese Regel bliebe ein Teil der Seite unsichtbar, obwohl er im Dokument steht.
- Trefferflächen. Bedienelemente sind mindestens 44 × 44 Pixel groß.
- Dunkelmodus. Vollständig, mit eigenen, nachgerechneten Kontrastwerten — und seit dem 22. August folgt die Seite beim ersten Aufruf der Einstellung des Betriebssystems.
- Überschriftenstruktur. Die Startseite hat eine durchgehende Gliederung ohne übersprungene Ebenen.
Was nicht barrierefrei ist oder nicht geprüft wurde
Diese Liste ist der eigentliche Zweck dieser Seite. Sie ist ehrlich, deshalb ist sie länger, als uns lieb ist.
Nicht mit Hilfstechnik getestet. Wir haben die Seite nicht mit Screenreadern (VoiceOver, NVDA, JAWS) durchlaufen. Alle Aussagen oben beruhen auf Messung und Quelltextprüfung, nicht auf Nutzung. Das ist die größte Lücke.
Tastaturbedienung nicht vollständig geprüft. Der Fokusring ist vorhanden; ob die Reihenfolge über alle Seiten sinnvoll ist und ob jede Funktion ohne Maus erreichbar ist, wurde nicht durchgängig getestet.
Automatisch erzeugte Seiten. Ein Teil der über 7.000 Befund- und Folgenseiten entsteht maschinell. Sie erben Farben und Struktur aus demselben System, sind aber nicht einzeln geprüft.
Leichte Sprache nur teilweise. Es gibt eine Seite in Leichter Sprache, aber nicht für alle Inhalte. Gebärdensprachvideos gibt es nicht.
Kein Transkript für fremde Audioinhalte. Wir analysieren Podcasts, veröffentlichen die Transkripte aber nicht — sie gehören den Podcastschaffenden. Unsere Befunde nennen Zeitmarken, die ohne Anhören des Originals nur begrenzt nachvollziehbar sind.
Barrieren melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie hindert? Schreiben Sie uns — martin@noorder.partners. Eine Beschreibung der Stelle und Ihres Zugangswegs reicht; Sie müssen nichts Technisches wissen.
Wir antworten innerhalb eines Monats. Wenn wir eine Barriere nicht beheben können, sagen wir Ihnen, warum — und was stattdessen möglich ist.
Warum diese Seite existiert
Weil eine Prüfinstanz, die ihre eigenen Mängel nicht benennt, schlecht dasteht, wenn jemand anderes sie findet. Und weil Schulen, Stiftungen und öffentliche Förderer selbst an die BITV 2.0 gebunden sind und danach fragen — bevor sie mit uns arbeiten.
Erstellt am 22.08.2026 · Selbstbewertung, keine externe Prüfung · Diese Erklärung wird überarbeitet, sobald sich der Stand ändert.