Eingeordnet Faktencheck
„Vollstreckungsverjährungsfrist bei Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren beträgt zehn Jahre"
Erklärung, warum Otto nach Rückkehr nicht verhaftet werden konnte
Beleglage: Hohe Beleglage · Quelle: § 79 StGB (Deutsches Strafgesetzbuch) ↗
Gesprächsanlass: Im Podcast wird erklärt, dass Otto nach seiner Rückkehr nicht verhaftet werden konnte, weil die Vollstreckungsfrist abgelaufen war. Wisst ihr, wie unser Justizsystem mit zeitlichen Grenzen bei der Strafverfolgung umgeht – und warum es solche Fristen überhaupt gibt?
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