Eingeordnet Faktencheck

Mordlust · #239 Erbitterter Hahnenkampf

„Bei Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren beträgt die Vollstreckungsverjährungsfrist zehn Jahre"

Rechtliche Erklärung im Podcast

Beleglage: Hohe Beleglage · Quelle: § 79 Abs. 3 Nr. 3 StGB ↗

Gesprächsanlass: Der Podcast erläutert, dass die Vollstreckungsverjährung bei Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren zehn Jahre beträgt. Findet ihr es fair, dass es einen Punkt gibt, ab dem eine Strafe nicht mehr vollzogen werden kann, oder seht ihr das kritisch?
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