Eingeordnet Faktencheck

Mordlust · #240 In Bedrängnis

„Offizialprinzip: Bei möglichen Straftaten entscheidet der Staat über Ermittlungen, nicht die betroffene Person"

[45:34] korrekt erklärt

Beleglage: Hohe Beleglage · Quelle: Deutsches Strafprozessrecht §152 StPO ↗

Gesprächsanlass: Wenn jemand eine Straftat begeht, darf nicht die betroffene Person allein entscheiden, ob ermittelt wird – sondern der Staat muss handeln – warum könnte diese Regel für Schutz wichtig sein, auch wenn sie manchmal unbequem ist?
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