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AzubiWissen - Talk und Tipps für die kaufmännische Ausbildung · #195 Mythos oder Wahrheit? Ausbildungswissen auf dem Prüfstand

[02:09] „Es gibt hier keine Kündigungsfrist und man muss auch keinen Grund angeben."

Die Erklärung zur Probezeit erwähnt, dass der Ausbildungsbetrieb 'keinen Grund angeben' muss, was leicht missverstanden werden kann, da es in der Praxis oft Gründe gibt, die nicht offiziell genannt werden.

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Hinweis, kein Urteil: Diese Stelle kann je nach Kontext (Ironie, pädagogische Absicht) anders wirken. Im Zweifel selbst reinhören.

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