Besondere Aufmerksamkeit Kritische Stelle
[02:09] „Es gibt hier keine Kündigungsfrist und man muss auch keinen Grund angeben."
Die Erklärung zur Probezeit erwähnt, dass der Ausbildungsbetrieb 'keinen Grund angeben' muss, was leicht missverstanden werden kann, da es in der Praxis oft Gründe gibt, die nicht offiziell genannt werden.
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Unabhängigkeit
Hinweis, kein Urteil: Diese Stelle kann je nach Kontext (Ironie, pädagogische Absicht) anders wirken. Im Zweifel selbst reinhören.