Eingeordnet Faktencheck
„Körpergröße unter 140 cm gilt als Kleinwuchs und führt ab einem GdB von 50 zum Schwerbehindertenausweis."
[42:17] Wird live recherchiert – Aussage ist im Kern korrekt, die Grenze von 140 cm ist vereinfacht, da es individuell auf die Ursache ankommt
Beleglage: Hohe Beleglage · Quelle: SGB IX, Versorgungsmedizin-Verordnung Deutschland ↗
Gesprächsanlass: Die Moderatoren sprechen über Kleinwuchs und Behindertenausweise – es ist wichtig, dass Jugendliche verstehen, wie solche medizinischen Definitionen funktionieren; möchtest du mal zusammen mit mir nachschauen, worauf so eine Diagnose basiert?
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