Besondere Aufmerksamkeit Kritische Stelle
[20:19] „Es gibt das Bundesentschädigungsgesetz. Und in dieser Fassung, wie ich das hier abgebildet habe, ist das auch heute noch gültig. Und da fällt zunächst auf, dass die Entschädigung nur für politisch Verfolgte und rassisch Verfolgte oder wegen Glauben oder Weltanschauung Verfolgte gemacht ist. Und wir haben ja bei den Prostituierten das Thema der Zwangssterilisierung und der möglichen Entschädigung dafür. Die Zwangssterilisierung ist nicht Gegenstand dieser Entschädigungsregelungen. Das Einzige, wo man das zumindest mal in den Blick nimmt, dass man da eine Entschädigung gewähren könnte, ist in § 171 Absatz 4. Da gibt es ein Härteausgleich, aber nicht für alle Menschen, die zwangssterilisiert wurden, sondern nur für diejenigen, die zwangssterilisiert wurden."
Behauptung, dass das Bundesentschädigungsgesetz heute noch gültig ist und § 171 Absatz 4 einen Härteausgleich für Zwangssterilisierte enthält, obwohl die Zwangssterilisierung nicht Gegenstand der Entschädigungsregelungen ist.
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Unabhängigkeit
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