Besondere Aufmerksamkeit Kritische Stelle
[28:19] „1965 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die Ausübung der Gewerbsunzucht von vornherein außerhalb der Freiheitsverbürgerungen des Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz ist."
Behauptung, dass das Bundesverwaltungsgericht 1965 entschied, dass die Ausübung der Gewerbsunzucht außerhalb der Freiheitsverbürgerungen des Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz ist, was nicht korrekt ist, da Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz die Freiheit der Berufswahl regelt, nicht die Freiheit der Gewerbsunzucht.
🛡️ Geprüft von Parinhood · Methodik ·
Unabhängigkeit
Hinweis, kein Urteil: Diese Stelle kann je nach Kontext (Ironie, pädagogische Absicht) anders wirken. Im Zweifel selbst reinhören.