Eingeordnet Faktencheck
„Ab 14 Jahren kann man in Deutschland selbst entscheiden, welche Religion man wählt, unabhängig von den Eltern."
[12:26] Faktencheck Religionsfreiheit
Beleglage: Hohe Beleglage · Quelle: Kinder-Religionsgesetz (RelKErzG) §5 – ab 14 Jahren Recht auf eigene Religionswahl; ab 12 Jahren Widerspruchsrecht gegen Konfessionswechsel ↗
Gesprächsanlass: Mit 14 Jahren darf man in Deutschland selbst entscheiden, welche Religion man hat – falls dein Kind älter wird, könnte es sich vorstellen, dass es diese Wahl anders trifft als ihr?
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Unabhängigkeit
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