Eingeordnet Faktencheck
„Religionsfreiheit steht im deutschen Grundgesetz und schützt das Recht, eine Religion frei zu wählen, auszuleben, Gottesdienste zu feiern, religiöse Gebäude zu bauen und sich religiös zu kleiden."
[11:20] Faktencheck Religionsfreiheit
Beleglage: Hohe Beleglage · Quelle: Grundgesetz Art. 4 Abs. 1 und 2 GG; Art. 140 GG i.V.m. WRV ↗
Gesprächsanlass: Das Grundgesetz schützt, dass jede Person ihre Religion frei ausüben darf – welche Formen von Religionsfreiheit siehst du in eurem Alltag?
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Unabhängigkeit
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