Besondere Aufmerksamkeit Faktencheck
„Man kann von der Telekom die nicht gelieferte Bandbreite erstattet bekommen"
[04:16] Grundsätzlich korrekt – seit 2021 gibt es in Deutschland Regelungen zur Minderung bei dauerhafter Unterschreitung, jedoch mit Nachweis- und Dokumentationspflichten
Beleglage: Teilweise belegt · Quelle: TKG §57 (Telekommunikationsgesetz) ↗
Gesprächsanlass: Es wird erwähnt, dass man von der Telekom Geld zurückfordern kann, wenn die versprochene Geschwindigkeit nicht ankommt. Interessiert es dein Kind, wie man so etwas eigentlich nachweist und durchsetzt?
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