Besondere Aufmerksamkeit Faktencheck

MutterSöhnchen · Noel ist ausgezogen! 🚐 -Muttersöhnchen #174

„Man kann von der Telekom die nicht gelieferte Bandbreite erstattet bekommen"

[04:16] Grundsätzlich korrekt – seit 2021 gibt es in Deutschland Regelungen zur Minderung bei dauerhafter Unterschreitung, jedoch mit Nachweis- und Dokumentationspflichten

Beleglage: Teilweise belegt · Quelle: TKG §57 (Telekommunikationsgesetz) ↗

Gesprächsanlass: Es wird erwähnt, dass man von der Telekom Geld zurückfordern kann, wenn die versprochene Geschwindigkeit nicht ankommt. Interessiert es dein Kind, wie man so etwas eigentlich nachweist und durchsetzt?
🛡️ Geprüft von Parinhood · Methodik · Unabhängigkeit
Per WhatsApp

Faktencheck mit Confidence-Einschätzung — keine absolute Wahrheit. Quellen und Methodik sind transparent verlinkt.

← Vollständige Einordnung dieser Folge ansehen