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„Erbe ausschlagen kostet einmalig etwa 20 Euro Bearbeitungsgebühr"

[61:20] Erklärung des Prozesses der Erbausschlagung

Beleglage: Teilweise belegt · Quelle: Nachlassgericht: Gebühr richtet sich nach GNotKG, liegt oft bei 30-75 Euro je nach Nachlasswert; 20 Euro ist eine Unterschätzung ↗

Gesprächsanlass: Es wird erwähnt, dass eine Erbausschlagung nur etwa 20 Euro kostet – wäre es interessant zu besprechen, wann es überhaupt sinnvoll sein könnte, ein Erbe auszuschlagen?
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