Besondere Aufmerksamkeit Kritische Stelle
[03:40] „Bis dahin war Prostitution nur unter Polizeiaufsicht erlaubt, ansonsten strafbar und verboten."
Die Aussage, dass Prostitution in der Weimarer Republik bis 1927 unter Polizeiaufsicht erlaubt war, wird ohne Quellenangabe gemacht.
🛡️ Geprüft von Parinhood · Methodik ·
Unabhängigkeit
Hinweis, kein Urteil: Diese Stelle kann je nach Kontext (Ironie, pädagogische Absicht) anders wirken. Im Zweifel selbst reinhören.